Ich habe diese Überschrift nun schon seit Beginn der „Atila Hildman“ und „Xavier Naidoo“ Debatte im Kopf.
Nun, muss ich mir endlich mal die Zeit nehmen, dass ganze mal etwas näher zu beleuchten.
Und zwar, pick ich mir nur ein paar Sachen aus dem ganzen Paket heraus.
Die da wären:
- Habe ich das Recht auf meine eigene Meinung?
- Darf ich meine Meinung frei äußern?
- Drohen mir eventuell Konsequenzen für meine, eigene Meinung?
- Welche könnten das sein?
- Ist dann überhaupt noch von Meinungsfreiheit zu sprechen?
- Und welche Schlussfolgerungen können wir daraus ziehen?
Was ist denn eine Meinung?
Wir können Meinung, so definieren:
Wie bilden uns, unsere Meinung augrund dessen was wir sehen, hören und glauben. Unabhängig davon ob es eine Tatsache /Realität ist oder nicht.
Es ist unsere persönliche, eigene Ansicht und Überzeugung und auch Sicht der Dinge.
Unsere Meinung ist keine Meinung mehr, wenn wir etwas BEHAUPTEN und dies nachweislich falsch ist.
Unsere Meinungsäußerung ist auch nicht erwünscht oder erlaubt, wenn wir anderen damit Schaden zufügen (wollen) Dann werden wir dafür bestraft. Sei es wegen übler Nachrede, Verleumdung oder Diskriminierung.
Habe ich das Recht auf meine eigene Meinung?
Ja. Ohne weitere Kommentare.
Darf ich meine Meinung frei äußern?
Das Grundgesetz sagt dazu folgendes:
Art 5. (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Und im nächsten Absatz:
Keine Meinungen sind Tatsachenbehauptungen, da die wertende Komponente fehlt, diese zeichnen sich dadurch aus, dass über ihre Wahrheit Beweis erhoben werden kann, was bei Meinungsäußerungen nicht möglich ist.
In der Praxis stehen Tatsachenbehauptungen häufig allerdings nicht isoliert, sondern in einem Verbund mit Meinungsäußerungen. Um den Meinungsinhalt in solchen Fällen effektiv zu schützen und hierdurch den freien Kommunikationsprozess zu fördern, wird der Schutzbereich auch auf Tatsachenbehauptungen erstreckt, sofern ihnen Meinungsbildungen zugrunde liegen und eine Loslösung voneinander sinnentstellend wirkte.
Von vornherein nicht Schutzfähig, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allerdings Tatsachenbehauptungen, die erwiesen unwahr sind, da diese den Prozess der freien Meinungsbildung nicht in schützenswerter Weise fördern können.
Gleiches gilt für Tatsachenbehauptungen, von denen der Äußernde weiß, dass sie nicht wahr sind.
Das heißt ganz klar, wenn ich eine Tatsache als Meinung deklariere, wird es schon kritisch. Wobei der Fakt, dass es eine Tatsache ist, erst einmal klar bewiesen werden muss.
Und dann kommt noch ein fettes ABER:
Es gibt das Recht der Freien Meinungsäußerung und dem ENTGEGEN stehen folgende Gesetze!
Antidiskriminierungsgesetz
Gesetz der allgemeinen Gleichbehandlung.
Beinhaltet, ich darf meine Meinung gegenüber Tatsachen die andere betreffen nicht frei äußern, weil ich sonst denjenigen diskriminiere.
Dies betrifft: – Alter, Geschlecht, Herkunft und Hautfarbe (Haarfarbe), Vermögen, Gesundheitszustand usw.
Diese Gesetze sollen die Bürger übrigens vor allem in Belangen des Arbeitslebens stärken, dass niemand mehr aufgrund der Religion, Hautfarbe oder sonstiger Merkmale benachteiligt werden kann.
Man kann im Prinzip nun jeden anzeigen, von dem man sich diskriminiert fühlt.
Antirassismusgesetz
Bietet nochmals die Verschärfung des Verbotes der Diskriminierung.
Aufgrund der Rasse, Hautfarbe, Herkunft usw.
In Bezug auf diese Gesetze sind weitere Meinungsäußerungen Verboten:
Verbreitung von Gedankengut zur Überlegenheit der eigenen Rasse oder zum Rassenhass sind VERBOTEN.
Dabei muss die Absicht des sich äußernden klar als Absicht zur Aufwiegelung und Anstachlung erkennbar sein.
Leugnung des Holocausts
Drohen mir eventuell Konsequenzen für meine, eigene Meinung? Welche könnten das sein?
Die Strafen, wenn ich eine Anzeige kassiere, können geringfügig bis nichtig sein, wenn ich zum Beispiel angeblich jemanden beleidigt habe und kein ziviles Interesse besteht.. Dann passiert meistens nix.
Sollte ich aber wegen Volksverhetzung eine Anzeige kassieren, dann drohen mir bis zu fünf Jahre Gefängnis.
Ist dann überhaupt noch von Meinungsfreiheit zu sprechen?
Naja. Sagen wir es mal so. So lange es niemand hört, was ihr denkt. Und ihr nur laut sagt, was alle hören wollen, dann ja.
Ansonsten gibt es keine Meinungsfreiheit, sobald diese sich um andere Personen dreht wenn sie denjenigen gegenüber negativ ist.
Fun Fact, wenn eure Meinung nicht die, der Masse ist, verkauft sie als Kunst und pocht auf das Recht der künstlerischen Freiheit 😉
Damit meine ich natürlich nicht, das ihr auf diese art anderen Menschen Schaden zufügen sollt oder dürft. Aber es gibt genug Möglichkeiten, auch kreativ zu protestieren, wenn euch etwas nicht passt.